Die Heger und Pfleger
Text und Fotos: Gudrun Kaspareit
02.05.2021
Unsere Jäger nennen sich ja gerne Heger und Pfleger. Aber auf meinen Spaziergängen bekomme ich oft einen anderen Eindruck.
Hier befinden sich auf einem Kilometer Feldweg 8!, in Worten: ACHT Hochstände.
Dann gelangt man in einen Wald, doch hier ist es noch schlimmer. Alle paar Meter ein Hochstand. Auf einem Rundkurs von ca. 8 Km, 60 Schießstände. Sie sind von 1 - 60 mit Neonfarbe durchnummeriert, zusätzlich gibt es Wegweiser an Bäumen, damit das schießfreudige Völkchen auch jeder seinen Hochstand findet.
Was mich fast noch mehr ärgert ist, dass unsere Heger und Pfleger überall ihren Unrat herum liegen lassen. Drahtrollen von Schonungen, und nicht das Ihr denkt, die liegen da, um abgeholt zu werden, nein, die liegen da schon seit dem letzten Frühjahr, also ca. ein Jahr. Auch Stacheldraht ist dabei. Verrottende, umgekippte Hochstände, teilweise mit Eternitdach. Alte Plastiksäcke, die einmal Kalidünger enthielten, oder Plane und Autoreifen, die ehedem Stroh und Heulageballen (Zufütterung von Wild) schützten
Doch was mich am meisten entsetzt hat, ist das Verhalten, eines Landwirtes und Jagdscheininhabers, der zwei Kraniche geschossen hat, mit der Begründung: " Nicht das dies noch zum Naturschutzgebiet erklärt wird." Von dem Hochstand hat er die Kraniche geschossen. Mit dem Boot hat er die Nester ausgenommen und die Puppe, die nun liegt, war die Vogelscheuche zur Vergrämung.
Ariane (Mittwoch, 03 November 2021 21:15)
Jagdrecht: Pflicht zur Duldung der Jagd auf fremden Grundstück aufgehoben
29.06.2012
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer Entscheidung vom 26.06.2012 die Duldungspflicht der Fremdjagd auf dem eigenen Grundstück aufgehoben.
Gemäß § 9 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) werden durch Grundeigentümer mit einer bejagbaren Fläche von weniger als 75 Hektar Jagdgenossenschaften gebildet. Die Grundstückseigentümer sind bisher verpflichtet gewesen, die Jagd auf ihrem Eigentum zu dulden.
Mit einer Entscheidung der Großen Kammer (Grand Chamber) beim EGMR wurde nunmehr festgestellt, dass diese Duldungspflicht gegen Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt. Vorgenannter Artikel umfasst den Schutz des Eigentums: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-111690.
Nunmehr steht dem jeweiligen Grundeigentümer ein Einspruchsrecht zu. Der Jagdpächter darf nicht mehr ungefragt das fremde Grundstück betreten.
Das hat folgende Auswirkungen:
Wird einem Jagdpächter vom Grundeigentümer die Ausübung der Jagd auf dem jeweiligen Grundstück verwehrt, dann darf er das Grundstück nicht betreten, weil er sich ansonsten wegen Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch (StGB)) strafbar macht. Dabei dürfte strafschärfend die Tatsache zu berücksichtigen sein, dass der Jagdpächter Waffen mit sich führt!
Ab einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen droht ggf. der Widerruf der Erteilung der Waffenbesitzkarte. Gegebenenfalls kann ein „Hausfriedensbruch mit Waffen" auch eine gemeingefährliche Straftat im Sinne von § 5 Abs. 2 Ziffer 1 Waffengesetz darstellen.
Es ist also Vorsicht geboten!
Tina (Mittwoch, 26 Mai 2021 20:42)
Hallo Gudrun.
Das ist ja eine unfassbare Geschichte, kriminell könnte man sagen!
ABER so viele Jäger wie dort Hochstände stehen gibt es vermutlich
gar nicht in der Region (zum Glück). Warum besitzt dieser Mensch
einen eigenen Wald? Um einen Kranich zu erschießen, braucht es
schon ein ziemlich reduziertes Gehirn.
Lg Tina
Otto Einbecker (Sonntag, 16 Mai 2021 21:39)
Es wird wirklich immer schlimmer. Wenn man in der Natur unterwegs ist, reiht sich Hochsitz an Hochsitz. Sogar an den Hauptwanderwegen
verschandeln tausende dieser Schiesstürme die Landschaft. Es werden immer noch mehr gebaut und die alten werden einfach liegen gelassen. Man findet dort haufenweise Sondermüll wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten, Bitumenpappe, Glasscherben und rostige Nägel. Viele Hochsitze und Ansitzleitern sind so gebaut, dass eine Schussabgabe nur in Richtung Ortschaften oder viel befahrenen Strassen möglich ist. Jedes Jahr werden durch Hobbyjäger zahlreiche Menschen getötet oder verletzt. Eine Auflistung der Jagdunfälle von 2020 gibt es auf der Internetseite "Innitiative zur Abschaffung der Jagd" oder bei PeTA/Jagdunfälle.
Jürgen Kruse (Sonntag, 16 Mai 2021 19:39)
Bitte überall bekannt machen und auf facebook verbreiten!
Grüße aus dem Münsterland
Jürgen Kruse, AK Heckenschutz ( www.hecke.wg.vu )
Eva Schmelzer (Samstag, 15 Mai 2021 17:36)
Das sind in der Tat schockierende Bilder und Beschreibungen, die uns Gudrun hier präsentiert (ich habe übrigens Ähnliches in Brandenburg beobachtet!), die zu Recht die Jagd von Tier- und Naturschützern wie in weiten Teilen der Gesellschaft kritisch sehen lassen! Die Bedeutung der Jagd, wildlebende Tiere für die Ernährung zu erbeuten, besteht nicht mehr. Hier setzt ein wesentlicher Teil der Kritik an, weil die Freude über das Töten von hochentwickelten Tieren als Barbarei empfunden wird, so wie es ja der erste Bundespräsident Theodor Heuss schon vor rund 70 Jahren auf den Punkt gebracht hat: „Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit“. Die Jagd, wie sie derzeit in Deutschland durchgeführt wird, hat nicht zu weniger, sondern zu mehr Wild geführt. Jagd ist gar nicht notwendig. Studien haben gezeigt, dass sich der Wildbestand von selbst reguliert und ein Level erreicht, das vom Ökosystem getragen werden kann.
Barbara Altun (Samstag, 15 Mai 2021 13:38)
Das ist ja widerlich! Nicht nur der Müll, sondern der Abschuss müsste gerichtlich verfolgt werden!
Ich kenne keinen Jäger, sonst würde ich ihn darauf ansprechen.
Danke für den Beitrag!